Barrierefreie Badsanierung
Ein barrierefreies Bad ist mit höheren Kosten im Vergleich zu einem herkömmlichen Badezimmer verbunden. Doch bei vorhandenem Pflegegrad werden alle barrierefreien Lösungen im Bad als wohnumfeldverbessernde Maßnahme angesehen und werden somit durch Krankenkassen, Pflegekassen oder die Bundesländer gefördert. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für die Beteiligung der Pflegekasse mindestens Pflegegrad 1 nötig. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Badezimmer gelten Umbauten an folgender Ausstattung:
- Installation einer bodengleichen Dusche
- die Höhe der Toilette anpassen
- rutschsicheren wasserdichten Bodenbelag legen
- absenkbaren Badschrank anbringen
- unterfahrbares Waschbecken montieren
- Einstiegshilfe für die Badewanne anbringen
- Komplettes Bad einbauen
Kranken- und Pflegekasse
Die Pflegekasse gewährt beim Umbau eines barrierefreien Bades bis zu 4000 Euro Zuschuss. Diese Zuschüsse werden ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gewährt. Falls nicht der komplette Betrag von 4.000 Euro für eine Maßnahme verwendet wird, verfällt der Rest nicht, sondern kann für andere Anpassungen genutzt werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jeder den vollen Förderbetrag von bis zu 4.000 Euro für die Anpassung des gemeinsamen Bades erhalten. Als Obergrenze gilt in diesem Fall ein Betrag von bis zu 16.000 Euro.