Badsanierung

Erleben Sie Ihr persönliches Wellnessgefühl in Ihren eigenen vier Wänden.

Wir unterstützen Sie in der Ideenfindung, helfen bei der Planung und Gestaltung und begleiten Sie während der Ausführungsphase. Dabei werden alle Gewerke (Fliesen, Elektro, Maler, Tischler) durch uns begleitet. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Ein professionelles 3D-Badplanungsprogramm hilft Ihnen, sich schon vor dem Umbau in Ihrem neuen Badezimmer umzusehen

Der Bad-Check - In fünf Schritten zu Ihrem Traumbad!

  • Planung und Beratung der Badsanierung

    Schritt 1: Planung und Beratung. Sie entscheiden, wie Ihr neues Traumbad aussehen soll.

  • Demontage der alten Badelemente

    Schritt 2: Demontage der alten Objekte, Rohrleitungen und Fliesen.

  • Die neue Technik wird installiert

    Schritt 3: Die neue Technik wird installiert. Dabei werden moderne Materialien und Rohrleitungen verwendet.

  • Neue Fliesen und Badelemente werden installiert

    Schritt 4: Neue Fliesen und neue Badelemente werden installiert.

  • Ein saniertes Bad

    Schritt 5: Fertig ist ihr neues Traumbad!

Barrierefreie Badsanierung

Ein barrierefreies Bad ist mit höheren Kosten im Vergleich zu einem herkömmlichen Badezimmer verbunden. Doch bei vorhandenem Pflegegrad werden alle barrierefreien Lösungen im Bad als wohnumfeldverbessernde Maßnahme angesehen und werden somit durch Krankenkassen, Pflegekassen oder die Bundesländer gefördert. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für die Beteiligung der Pflegekasse mindestens Pflegegrad 1 nötig. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Badezimmer gelten Umbauten an folgender Ausstattung:

  • Installation einer bodengleichen Dusche
  • die Höhe der Toilette anpassen
  • rutschsicheren wasserdichten Bodenbelag legen
  • absenkbaren Badschrank anbringen
  • unterfahrbares Waschbecken montieren
  • Einstiegshilfe für die Badewanne anbringen
  • Komplettes Bad einbauen

Kranken- und Pflegekasse

Die Pflegekasse gewährt beim Umbau eines barrierefreien Bades bis zu 4000 Euro Zuschuss. Diese Zuschüsse werden ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gewährt. Falls nicht der komplette Betrag von 4.000 Euro für eine Maßnahme verwendet wird, verfällt der Rest nicht, sondern kann für andere Anpassungen genutzt werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jeder den vollen Förderbetrag von bis zu 4.000 Euro für die Anpassung des gemeinsamen Bades erhalten. Als Obergrenze gilt in diesem Fall ein Betrag von bis zu 16.000 Euro.

TOP